Die (halb-)direkte Demokratie macht's möglich und lässt die stimmberechtigten Personen der Schweiz jedes Jahr über die eidgenössischen Vorlagen abstimmen. Dies an jeweils 4 Sonntagen.
Ob alle Abstimmungsdaten genutzt werden und welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen, entscheidet der Bundesrat.
Initiative
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll
den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann,
hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).
Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen
wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde
für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung
voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage
der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV
heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste
Leistungen kürzen.
Initiative
Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer
angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aushöheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert.
Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen.
Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt
werden.
Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66
Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings
nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in
Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um
rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.
FINANZIERUNG DER BEIDEN VORLAGEN...
Kostenpunkt der beiden Initiativen rund 6,1 Millionen Schweizer Franken.
Wer bezahlt dafür?
Beitrag SRF
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* Initiative
Wer eine Änderung der Verfassung anstrebt, kann als Stimmbürgerin oder Stimmbürger eine Volksinitiative lancieren. Dazu braucht es auf nationaler Ebene 100 000 Unterschriften innert 18
Monaten. Kommt die Initiative zustande, ist gültig und wird nicht zurückgezogen, wird darüber abgestimmt.
ANLEITUNG ZUM ABSTIMMEN
In 9 Schritten wird erklärt, wie abgestimmt wird und worauf es zu achten gilt:
Easyvote.ch
ch.ch (Wie stimmt man ab?)
Beni Schwyn, Bildungszentrum Arbon