Eidgenössische Abstimmungen

Die (halb-)direkte Demokratie macht's möglich und lässt die stimmberechtigten Personen der Schweiz jedes Jahr über die eidgenössischen Vorlagen abstimmen. Dies an jeweils 4 Sonntagen.
Ob alle Abstimmungsdaten genutzt werden und welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen, entscheidet der Bundesrat.

 


13. AHV-Rente

Initiative

 

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).

Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde
für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV
heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.

 


Renten-initiative

Initiative

 

Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aushöheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt
werden.


Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in
Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.

 



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Offizielle Mitteilung des Bundes im neuen Kleid...
Worum geht's? Was will geändert werden? Wer ist dafür/dagegen? Wie lautet der neue Gesetzes- oder Verfassungsartikel?
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FINANZIERUNG DER BEIDEN VORLAGEN...

 

Kostenpunkt der beiden Initiativen rund 6,1 Millionen Schweizer Franken.
Wer bezahlt dafür?
Beitrag SRF

 

 

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Initiative und Referendum kurz erklärt

*    Initiative

 

Wer eine Änderung der Verfassung anstrebt, kann als Stimmbürgerin oder Stimmbürger eine Volksinitiative lancieren. Dazu braucht es auf nationaler Ebene 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten. Kommt die Initiative zustande, ist gültig und wird nicht zurückgezogen, wird darüber abgestimmt.

 


 

*    Referendum

 

Beschliesst das Parlament ein neues Gesetz, so stimmt die Stimmbevölkerung normalerweise nicht darüber ab.

  • Fakultatives Referendum: Wenn aber 50‘000 Unterschriften von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gesammelt werden oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen eine Abstimmung fordern, kommt es zu einer Abstimmung. Man spricht von «fakultativem Referendum», weil die Möglichkeit, ein Referendum zu ergreifen, zwar besteht, aber nicht immer genutzt wird.
  • Obligatorisches Referendum: Gewisse Erlasse des Parlaments, insbesondere Änderungen der Bundesverfassung, müssen zwingend dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Man nennt dies «obligatorisches Referendum». Für die Annahme einer Verfassungsänderung braucht es das Mehr von Volk und Ständen (doppeltes Mehr).



wie abstimmen???

ANLEITUNG ZUM ABSTIMMEN

 

In 9 Schritten wird erklärt, wie abgestimmt wird und worauf es zu achten gilt:
Easyvote.ch

 

 

ch.ch (Wie stimmt man ab?)

 

 

 

Die 10 grössten Selbstlügen
der Nicht-Abstimmer

 

Watson - Artikel

 

 


Beni Schwyn, Bildungszentrum Arbon